Ist das Klimaschutzgesetz jetzt verfassungskonform?
Deutschland hat zwar dem Pariser Klimaschutzabkommen zugestimmt. Mit der bisherigen Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist dieses aber gar nicht einzuhalten. Teile des Klimaschutzgesetzes sind darum verfassungswidrig, urteilte jüngst das Bundesverfassungsgericht. Die Regierung besserte daraufhin hektisch nach. Aber ist das neue Klimaschutzgesetz jetzt verfassungskonform und was muss passieren, damit es auch eingehalten werden kann?
Das Bundesverfassungsgericht gab im April 2021 bekannt, dass Teile des Klimaschutzgesetzes verfassungswidrig sind. Um das Thema aus dem Wahlkampf zu halten, besserte die Regierung das Gesetz hektisch nach. Wie kam es überhaupt zu der Klimaklage? Aber lässt sich mit dem neuen Gesetz das Pariser Klimaschutzabkommen einhalten? Welche Maßnahmen müssen jetzt beschlossen werden, damit die Vorgaben vom Klimaschutzgesetz eingehalten werden können und wie ist das erneute Ablehnen von Klimaschutzmaßnahmen einiger Parteien im Wahlkampf zu bewerten?
Weiterführende Links:
Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung vom 29.4.2021
UBA: Tempolimit auf Autobahnen mindert CO2-Emissionen deutlich